Die Zugmaschine. Zulässige Gesamtmasse, Feld F.2.
Gebremst, Feld O.1. Ungebremst gilt O.2, höchstens 750 kg.
Zulässige Gesamtmasse, Feld F.2. Bis 750 kg gilt Klasse B immer.
Beispiele
Summe der zulässigen Gesamtmassen
4.100 kg
Es zählt die Masse aus den Papieren, nicht die Beladung.
Klasse B mit Schlüsselzahl 96
B96 ist nötig
Der Anhänger liegt über 750 kg und die Kombination mit 4.100 kg über 3.500 kg, aber nicht über 4.250 kg. Dafür ist die Schlüsselzahl 96 zur Klasse B nötig.
Keine Prüfung, aber eine Fahrerschulung (mindestens 7 Stunden) und der Eintrag der Schlüsselzahl 96.
Noch 150 kg Spielraum in B96. Ab 1.951 kg Anhänger wäre BE nötig, solange der Anhänger höchstens 3.500 kg hat.
Technisch zulässig. Die gebremste Anhängelast von 2.000 kg deckt die zulässige Gesamtmasse des Anhängers. Voll beladen bleiben 200 kg unter der Anhängelast.
B reicht aus
Anhänger bis 750 kg, oder schwerer Anhänger bei Kombination bis 3.500 kg.
B96 ist nötigErgebnis
Anhänger über 750 kg und Kombination über 3.500 bis 4.250 kg.
BE ist nötig
Kombination über 4.250 kg, Anhänger aber höchstens 3.500 kg.
Nicht zulässig
Zugfahrzeug über 3.500 kg, oder Anhänger, den weder B96 noch BE abdeckt.
Eine Seite mit Massen, Anhängelast, Ergebnis und Prüfpfad.
Wo die Summe liegt
Die Striche markieren 3.500 kg und 4.250 kg Summe. Der Balken endet bei 4.100 kg. Die Skala geht bis 7.000 kg.
Prüfpfad
- Zugfahrzeug 2.300 kg ist Klasse B (höchstens 3.500 kg).
- Anhänger 1.800 kg liegt über 750 kg.
- Kombination 4.100 kg liegt über 3.500 kg.
- Kombination 4.100 kg bleibt bei höchstens 4.250 kg.
